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Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG) 2001: Rechte nutzen, Einfluß gewinnen
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Das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz) ist seit Ende Juli 2001 in Kraft. Verglichen mit der 1972 vorgenommenen Novellierung ist es eine Minireform geworden. Soll und Haben im Vergleich zu dem vom DGB beschlossenen Gesetzentwurf - eigentlich die richtige, seriöse gewerkschaftliche Messlatte - sind vernichtend und deshalb kein Anlass für offiziellen gewerkschaftlichen Beifall. Ein Vergleich mit der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Bundesregierung ist auch nicht viel besser. Das meiste, was versprochen wurde, ist nicht gehalten worden.
Bleibt noch die Bewertung zwischen dem alten und dem neuen Recht. Hier hat sich sicher einiges verbessert - wenn auch teilweise mit zweifelhaften inhaltlichen Ergebnissen.
Jetzt geht es darum, das neue mit dem fortgeltenden alten Recht interessenbezogen, d.h. gegenmachtorientiert anzuwenden und die kritischen Stellen aufzuzeigen, um Betriebsräte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Schaden zu bewahren.
Noch nicht erschienen, September 2019