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Das Gesellschaftsrecht als Bereichsausnahme der EU-Erbrechtsverordnung

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Die Vererbung von Gesellschaftsanteilen besonderes im Rahmen eines grenzüberschreitenden Erbfalls ist mit vielen Problemen behaftet, welche die Wissenschaft und Praxis seit jeher beschäftigen. Durch die Einführung der EU-Erbrechtsverordnung besteht Anlass, der Frage nachzugehen, wie die Abgrenzung von Erb- und Gesellschaftsrechtsstatut fortan zu beurteilen ist. Da auf Seiten des Erbstatuts durch den europäischen Gesetzgeber nun eine supranationale Regelung geschaffen wurde, verlagern sich bisherige Fragestellungen und neuartige Problemkreise bedürfen erstmaliger Überlegungen. Die Arbeit analysiert die Wirkungen der Einführung der EU-Erbrechtsverordnung auf das Spannungsverhältnis von Erb- und Gesellschaftsrechtsstatut bei der Vererbung einer Gesellschaftsbeteiligung mit internationalem Bezug und leitet daraus Gestaltungsmöglichkeiten zur Absicherung des Zusammenspiels beider Statute her. Dabei wird sowohl die Reichweite des Erbstatuts als auch des Gesellschaftsrechtstatuts ermittelt und die Rechtslage, insbesondere in Bezug auf den Vorrang des Gesellschaftsrechts, vor und nach Einführung der EU-Erbrechtsverordnung untersucht. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse erfolgt eine Abgrenzung des Erb- und Gesellschaftsrechtsstatuts unter Berücksichtigung verschiedener Gesellschaftsformen und Ausgestaltungen der Nachfolgeregelungen.
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