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Datenspeicherung und urheberrechtliche Durchsetzungsansprüche
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Der effektive Schutz von urheberrechtlichen Werken ist auf einen wirksamen Auskunftsanspruch angewiesen. Die Datenbasis dieses Anspruches stellt sich gegenwärtig jedoch als instabil dar. Damit drohen insbesondere im Internet Verletzungen von Urheberrechten wie auch von Marken- und Patentrechten ungeahndet zu bleiben.
Die Dissertation gibt Aufschluss darüber, wie der urheberrechtliche Auskunftsanspruch mit Datenspeicherungsvorschriften und dem Datenschutzrecht harmonisiert und diesen Rechtspositionen zur optimalen Wirksamkeit verholfen werden kann. Weiterhin ist für die künftige Rechtspraxis von Bedeutung, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Auskunftsanspruch in Einklang zu bringen ist. Hierbei werden die Vorgaben zu Datensicherheit, Datenspeicherung und Datenverwendung untersucht und in den Regelungszusammenhang mit den urheberrechtlichen Durchsetzungsansprüchen eingestellt. Die Auseinandersetzungen um das ACTA-Abkommen und um die Vorratsdatenspeicherung führen die Dringlichkeit für eine Lösung in diesem Bereich deutlich vor Augen. Zudem geht die Arbeit auf die grundrechtlich sensiblen Aspekte der Transparenz der Datenverwendung und des Rechtsschutzes ein.
Zwischen dem Auskunftsanspruch und dem Datenschutzrecht wird ein vermittelnder Lösungsweg herausgearbeitet, der den Interessen von Urhebern, Nutzern von Werken, Verwertern sowie Providern gleichermaßen Rechnung trägt.
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