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Der Unterlassungsanspruch nach § 139 Abs. 1 PatG

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Zehn Jahre nach der letzten großen Reform sah der Gesetzgeber wieder Handlungsbedarf im Patentrecht. Seit Inkrafttreten des 2. PatMoG enthält § 139 Abs. 1 S. 3 PatG den Einwand der Unverhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs. Es besteht kein Zweifel an der Notwendigkeit, das geltende Recht vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen zu überprüfen und neu zu bewerten. Unter Wahrung des Grundgedankens des Patentrechts sollten bei festgestelltem Handlungsbedarf auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Jedoch stellt sich die Frage, warum im Hinblick auf die (Un-)Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs eine Klarstellung erforderlich war, wenn die geltende Rechtslage eine solche Prüfung bereits ermöglichte und dies durch die »Wärmetauscher «-Entscheidung des BGH sogar höchstrichterlich bestätigt worden ist. Die Untersuchung beschäftigt sich daher mit der Frage, ob die Aufweichung des für das Patentsystem elementaren Unterlassungsanspruchs, der den Kern des Patentrechts bildet, geboten war und bewertet die Neuregelung.
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