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Der zwischenstaatliche Auskunftsverkehr innerhalb der Europäischen Union auf der Grundlage des EG-Amtshilfe-Gesetzes bei den direkten und indirekten Steuern
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Durch das vereinte Europa hat die Bedeutung des steuerlichen zwischenstaatlichen Auskunftsverkehrs sowohl für die deutsche Finanzverwaltung als auch für die Unternehmen und den einzelnen Steuerpflichtigen erheblich an Bedeutung gewonnen. Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten findet in der Regel bei den direkten Steuern auf der Grundlage des EG-Amtshilfe-Gesetzes statt, wobei Doppelbesteuerungsabkommen oder Rechtshilfevereinbarungen nach wie vor, wenn auch eingeschränkt, Anwendung finden. Der Autor zeigt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen die deutsche Finanzverwaltung für den Erhalt oder die Erteilung von steuerlichen Auskünften zu beachten hat und setzt sich dabei insbesondere kritisch mit der Spontanauskunft als umstrittenste Art des Auskunftsaustausches auseinander. Die entsprechenden Schutzgarantien sowie die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen den zwischenstaatlichen Auskunftsverkehr werden in diesem Zusammenhang untersucht. Der Informationsaustausch bei den indirekten Steuern wird für die Umsatzsteuer und die besonderen Verbrauchsteuern behandelt.
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