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Deregulierung von bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch Landesrecht

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Sämtliche Bundesländer haben das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren durch Verfahren mit abgeschwächten Kontrollmechanismen ersetzt. Die Arbeit untersucht, ob diese Deregulierung im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Prüfungsmaßstab ist neben den Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen sowie dem immer bedeutsameren Aspekt des Umweltschutzes schwerpunktmäßig die Eigentumsgarantie. Insbesondere wird erörtert, inwieweit der Bauherr ein subjektives Recht auf eine Baugenehmigung besitzt. Anhand der gewonnenen Ergebnisse wird die in Bayern 1994 eingeführte und vier Jahre später endgültig etablierte «Genehmigungsfreistellung» überprüft. Zu den dabei festgestellten Mängeln wird schlußendlich ein Korrekturvorschlag unterbreitet.
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