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Die D&O-Versicherung in Sanierung und Insolvenz
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Bedingt durch den Grundsatz des par conditio creditorum, bewirkt der Eintritt der materiellen Insolvenz bei einer juristischen Person eine erhebliche Steigerung der Haftungsrisiken ihrer leitenden Organe. Praktisch besonders bedeutend ist die Haftung wegen Masseschmälerung gemäß § 15b InsO. Zur Vermeidung bedarf es einer strengen Überwachung auf Grundlage einer sorgfältigen Ertrags- und Liquiditätsplanung. Flankierend können persönliche Risiken auch durch den Abschluss einer D&O-Versicherung, begrenzt werden. Das Vorhandensein einer D&O-Versicherung, kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch eine Haftungsinanspruchnahme auch begünstigen. Durch den Versicherer findet der Insolvenzverwalter stets einen liquiden Anspruchsgegner vor. Zudem ist er durch die Gläubigerinteressen obligiert.
Die besonderen Risiken einer Insolvenz kennend, versuchen Versicherer, die Versicherbarkeit der Haftung leitender Organe beherrschbar werden zu lassen. Hierzu wurden unzählige Klauseln erstellt, die das Vertragsvertragsverhältnis, insbesondere mit Blick auf den Fortbestand und den Deckungsumfang, speziell für den Insolvenzfall regeln. Da solche Klauseln den Versicherungsschutz ganz massiv einschränken können, ist ihre Wirksamkeit in Rechtsprechung und Literatur oftmals umstritten.
Gegenstand des Werks ist die Untersuchung der Wirksamkeit solcher insolvenzspezifischer Klauseln. Aufgezeigt werden typische Gefahren, die bei Abschluss eines Versicherungsvertrags, dem Erstellen allgemeiner Versicherungsbedingungen oder der Anspruchsdurchsetzung berücksichtigt werden müssen. Das Buch richtet sich damit an alle Rechtsanwender im Bereich des Versicherungs- und Insolvenzrechts. Dies sind Rechtsanwälte, die auf die Durchsetzung und Abwehr von Haftungs- und Deckungsansprüchen aus der D&O-Versicherung, , insbesondere im Fall eines Insolvenzverfahrens, spezialisiert sind. Insbesondere richtet sich das Buch aber auch Sanierungsberater und Insolvenz- bzw. Sachwalter, sowie Inhouse-Juristen von Versicherern, die mit der Erstellung allgemeiner Versicherungsbedingungen zur D&O-Versicherung, befasst sind.
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