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Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts als herrschende Unternehmen
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Aufgabe der Arbeit ist es, zu der Frage nach der Unternehmensqualifikation der juristischen Personen des öffentlichen Rechts einen umfassenden Überblick über Entwicklung und Stand der Diskussion zu gewähren, sowie eine Lösung des Problems anzubieten. Hinsichtlich der Frage nach der Anwendbarkeit der einzelnen Vorschriften werden Sinn und Zweck sämtlicher konzernrechtlicher Normen des AktG unter Ausschluß der Vorschriften zur Konzernrechnungslegung untersucht mit dem Ziel, festzustellen, ob der Regelungszweck auch im Falle öffentlicher Beherrschung einschlägig ist. Dabei wird auf die diskutierten Besonderheiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingegangen, die zu einer Sonderbehandlung führen könnten.
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