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Die Marktfreiheiten des EG-Vertrages als Ermessensgrenze des Gemeinschaftsgesetzgebers
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Auch der Gemeinschaftsgesetzgeber ist an die Marktfreiheiten gebunden, so die zentrale These des Buches. Nicht nur die Mitgliedstaaten haben sich also grundsätzlich aller spezifischen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs zu enthalten, gleiches gilt für die Gemeinschaft selbst. Nur so kann sichergestellt werden, daß die nationalen Märkte auch in Zeiten zunehmender Europäisierung des Wirtschaftsrechts zu einem gemeinsamen Markt zusammenwachsen. Und nur dies wird der Bedeutung der Marktfreiheiten als den konstituierenden Prinzipien der Europäischen Wirtschaftsverfassung gerecht - einer Verfassung, welche dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist.
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