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Die Riesterrente unter steuerlichen Aspekten
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 3, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt, Veranstaltung: Ertragssteuern, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland beruht auf einem Drei-Säulen- System. Neben der gesetzlichen Rente als Hauptsäule bildeten die betriebliche Rente und private Altersvorsorge die zweite und dritte Säule der Alterssicherung. Für die gesetzliche Altersvorsorge wird das Umlageverfahren (§ 153 SGB VI) angewandt. Bei diesem Verfahren werden die Einnahmen des laufenden Monats für die Rentenzahlungen des nächsten Monats herangezogen. Dieses System funktionierte einige Jahrzehnte. Jedoch standen im Jahr 2001 bereits 100 Erwerbstätigen 27, 5 Rentnern gegenüber, im Jahr 2050 werden es voraussichtlich über 50 Rentner sein. Diese Situation ist auf die hohe Arbeitslosigkeit sowie den demographischen Wandel - anhaltende niedrige Geburtenraten und weiter wachsender Lebenserwartung - zurückzuführen. Deshalb wurde mit der Rentenreform 2001 und dem Rentenversicherungs- Nachhaltigkeitsgesetz 2004 Weichen gestellt, welche der Anpassung der Alterssicherung in Deutschland dienen sollten. Ein Kernpunkt dieser Reformen ist eine staatliche Förderung der individuellen Altersvorsorge, die so genannte "Riester-Rente", zurückzuführen auf den damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester. Hierbei fördert der Staat eine breite Palette von Produkten der betrieblichen und privaten Altersvorsorge um die erste und zweite Säule des Rentensystems zu unterstützen und somit eine ausreichende Absicherung im Alter zu gewährleisten. Eine weitere Umstellung war, dass nach Einführung der "Rürup-Rente" das Rentensystem statt wie oben erwähnt vom Säulensystem in ein Schichtensystem umgestellt wurde. Dies hat zur Folge, dass unter dem gemeinsamen Nenner "Geförderte Zusatzvorsorge", die staatlich geförderten Produkte - betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente - in der zweiten Schicht vereint wurden.
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