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Emanzipatorische Auswirkungen der Ehegesetzgebung des Kaisers Augustus auf die rechtliche Stellung der römischen Ehefrau in der frühen Kaiserzeit

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2, 7, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Veranstaltung: Männer und Frauen in der Antike: Geschlechtergeschichte als Methode und Gegenstand der Alten Geschichte, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Er übernahm auch die Aufsicht über die Sitten und Gesetze, und zwar auf Lebenszeit [...]." Mit diesen Worten nimmt Sueton in seiner Kaiservita Bezug auf die von Augustus erlassenen Ehegesetze. Mit der lex Iulia de maritandis ordinibus aus dem Jahr 18 v. Chr. und ihrer Ergänzung von 9 n. Chr., der lex Papia Poppaea, beabsichtigte Kaiser Augustus die herrschende Demoralisierung sowie die zunehmende Kinder- und Ehelosigkeit vor allem in den oberen Schichten zu bekämpfen. Die unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen dieser Gesetze, die Eheverbote ebenso wie Ehegebote enthielten, sollen nun hinsichtlich einer Verbesserung der Stellung der römischen Ehefrau untersucht werden. Daraus ergibt sich, dass weder Sklavinnen und Konkubinen noch andere Frauengruppen, die laut der augusteischen Gesetzgebung nicht in der Lage waren, eine legitime Ehe einzugehen, behandelt werden. Auch wenn sich das Thema auf die Frau bezieht, so ist es unumgänglich, auch die römischen Männer einzubeziehen, um die Lage der Frau deutlich zu machen, insbesondere wenn emanzipatorische Vorgänge festzustellen sind. [...] Da die rechtliche Stellung der Ehefrau in diesem Zusammenhang als Ansatzpunkt dient, ist festzuhalten, dass Gesetze erlassen werden, um die bestehende Ordnung zu gewährleisten oder aber um Veränderungen im Sinne des Gesetzgebers herbeizuführen. Sie vermitteln, warum welche Verbote oder Gebote erforderlich waren, so dass man Rückschlüsse auf das Leben der Ehefrau in der frühen Kaiserzeit ziehen kann. Im Folgenden wird es also darum gehen, inwieweit es der römischen Ehefrau durch die Ehegesetzgebung des K
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