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Geringfügige Beschäftigung in der Praxis
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Mit dem "Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" sind zum 1. Januar 2013 umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden vor allem die seit 2003 unveränderten Verdienstgrenzen für Minijobs von 400 EURauf 450 EUR und für Midijobs von 800 EUR auf 850 EUR erhöht. Außerdem besteht seit dem 1. Januar 2013 für geringfügig Beschäftigte eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist.
Die vierte Auflage der Broschüre berücksichtigt die zahlreichen Übergangsvorschriften für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden, und stellt diese in einem gesonderten Kapitel ausführlich dar. Sie enthält außerdem im Anhang Musterarbeitsverträge und die BDA-Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. Damit ist die Broschüre ein umfassendes und unverzichtbares Kompendium für Unternehmer, Mitarbeiter in Personalabteilungen und Arbeitnehmer rund um das Thema "Mini- und Midijobs".
Die Anhänge stehen als Download zur Verfügung.
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