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Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien
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Das Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien wird umfassend rechtlich analysiert. Es wird insbesondere eingegangen auf den kontrovers diskutierten Rechtsrahmen für hoheitliche Sperrungsverfügungen (z.B. Kinderpornographie), das System der abgestuften Verantwortlichkeit nach dem Telemediengesetz (TMG) sowie das Phänomen der sog. Internet-Piraterie im Lichte der Forderung der Rechteinhaber nach einer "Graduated Response".
Die Rechtsprechung des BGH zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten und zur Störerhaftung im Immaterialgüterrecht wird detailliert untersucht. Bereits für Host-Provider ergibt sich daraus eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Daher wird besonders problematisiert, inwieweit auch Access-Provider als zivilrechtliche Störer für Rechtsverletzungen Dritter im Internet zur Verantwortung gezogen werden können. Dies wird im Ergebnis verneint.
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