- Start
- Latente Steuern nach HGB (mit BilMoG) im Vergleich mit IFRS
Latente Steuern nach HGB (mit BilMoG) im Vergleich mit IFRS
Angebote / Angebote:
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 3, Universität Hohenheim (Lehrstuhl für Rechnungswesen und Finanzierung), Veranstaltung: Externe Unternehmensrechnung, 61 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Steueraufwendungen stellen aus Sicht der Kapitalgeber - ähnlich wie Personalkosten, Materialverbrauch und andere Aufwandsarten - einen Gegenstand der Jahresabschlussanalyse dar. Von Bedeutung ist daher das Verhältnis von Steueraufwand zum
Jahresüberschuss vor Steuern (Steueraufwandquote, Konzernsteuerquote). Um die Steuerquote und den Jahresüberschuss nach Steuern aussagekräftiger zu machen, kann man sich der Bilanzierung latenter Steuern bedienen. Das Ziel der Bildung latenter Steuerabgrenzungsposten ist es eine Kongruenz zwischen dem tatsächlichen, effektiven Ertragssteueraufwand eines Unternehmens, der nach einer steuerlichen Erfolgsgröße bemessen wird und einem dem handelrechtlichen Erfolg entsprechenden
fiktiven Steueraufwand herzustellen, um einen möglichst genauen Einblick in die Steuerbelastung des Unternehmens oder des Konzerns zu ermöglichen.
Bisher kam den latenten Steuern in Deutschland vor allem aufgrund der bislang in § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG und §§ 274 Abs. 3, 254 und 273 HGB verankerten umgekehrten Maßgeblichkeit nur ein "Schattendasein" zu. Mit dem BilMoG und der damit verbundenen Abschaffung der Umkehrmaßgeblichkeit verstärken sich die
Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Durch diese Abschaffung und die Neukonzeption der Bilanzierung latenter Steuerpositionen im Rahmen des BilMoG erfahren latente Steuern auch national eine deutliche Aufwertung. Fraglich ist hierbei neben der Ausgestaltung der Bilanzierung latenter Steuern nach dem neuen HGB auch die Abgrenzung und Unterschiede zur Bilanzierung latenter Steuerpositionen nach IFRS. Zudem erscheint es zweifelhaft, ob die Ziele des BilMoG durch die vorgeschla
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen