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Privatisierung. Formen, Motive, Kritikpunkte
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1, Johannes Kepler Universität Linz (Institut für Betriebswirtschaftslehre der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen), 60 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor allem der defizitäre Zustand der Staatsfinanzen nährt gegenwärtig die Privatisierungsdiskussion. Das Diktat der leeren Kassen und zunehmender Verschuldung des öffentlichen Sektors zwingt immer mehr Gebietskörperschaften zum Abschied von der Praxis einer expansiven Ausgabenpolitik. Beweggrund für die Privatisierung öffentlicher Unternehmensbeteiligungen ist daher oftmals eine angestrebte Entlastung des Haushalts. Diese erhofft man sich einerseits durch die Erzielung von Einnahmen in Form von Privatisierungserlösen, andererseits durch die Einsparungen von Ausgaben in Form von Subventionen, wie z.B. Zuschüsse, Zuwendungen und Verlustausgleiche.
Kritik an der öffentlichen Verwaltung wird überwiegend global vorgetragen, d.h., sie bezieht sich in der Regel auf die öffentliche Verwaltung als Ganzes. Pauschalurteile sind zwar außerordentlich publikumswirksam geben aber keine konkreten Hinweise, was zu verbessern wäre. In dieser Seminararbeit wird versucht, das komplexe System Privatisierung unter verschiedenen Blickwinkeln zu konkretisieren. Abschließend sei hier noch festgehalten, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit der Seminararbeit mit Substantiven männlichen Geschlechts - wie z.B. Masseverwalter - immer auch das weibliche Geschlecht angesprochen ist.
Privatisierung (Schwarz Martina)
Seit Ende der 80er Jahre ist das Schlagwort "Privatisierung" zunehmend in Verwendung. Es wurde damals besonders in Verbindung mit Veränderungen gesetzt.
Begriff der Privatisierung
Der Begriff der Privatisierung wird unterschiedlich definiert. In dieser Arbeit wird nur eine mögliche Definition wiedergegeben. "Wir verstehen unter Privatisierung die Übereignung von staatlichem oder kommunalem Eigentum an Private, wobei es sich um die vollständige oder teilweise Übertragung bzw. Veräußerung von öffentlichem Vermögen (Grundstücke, Betriebe oder Unternehmensbeteiligungen) an private Personen oder Unternehmen handelt.
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