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Privilegierung nationaler Minderheiten im Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland und Schleswig-Holsteins
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Nur Parteien der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein sind sowohl bei Bundestags- als auch bei Landtagswahlen von der Sperrklausel befreit.Für die Entstehung dieses Privilegs sind vor allem die mit Dänemark verknüpfte Geschichte Schleswig-Holsteins und die politische Entwicklung in der Bundesrepublik der Nachkriegszeit von Bedeutung. Rechtliche Aspekte standen bei der Einführung der Sonderregelung dagegen im Hintergrund. Trotz ihrer ausdrücklichen Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht ist sie nach wie vor umstritten. Als Teil der sogenannten Bonn-Kopenhagener Erklärungen geht diese Ausnahmebestimmung auch heute noch über den allgemein üblichen Standard völkerrechtlichen Minderheitenschutzes hinaus.
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