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Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, Note: 1, 3, Freie Universität Berlin (Erziehungswissenschaft/Psychologie), Veranstaltung: Kinderrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Abstract 2 Einleitung 3 Methoden und historische Entwicklung 4 Rechtliche Grundlagen 5 Auswirkung auf die Identität der betroffenen Kinder 6 Schlussfolgerungen und Ausblick 7 Literaturverzeichnis Jahrelang handelte es sich zum großen Teil um eine juristische Grauzone, wenn über das Recht des Kindes auf das Wissen um die eigene Abstammung auf der einen Seite und das Recht des Spenders auf Anonymität auf der anderen Seite diskutiert wurde. Seit dem 6. Februar dieses Jahres jedoch wurde durch das Oberlandesgericht Hamm ein eindeutiger Auskunftsanspruch für die betroffenen Kinder erteilt. Während sich die Literatur zumeist mit der Rechtsstellung der Eltern beschäftigt, so beispielsweise in dem Diskurs darum, ob der rechtliche Vater zur Vaterschaftsanfechtung berechtigt ist, um herauszufinden, ob das Kind genetisch gesehen das eigene ist, soll es in dieser Arbeit hingegen mehr um eine kinderrechtliche Perspektive der dargestellten Thematik gehen. Welche Rechte haben Kinder, die durch eine donogene Insemination gezeugt wurden? Inwieweit hat sich ihre Stellung durch das oben genannte Urteil verändert und welche Folgen ergeben sich daraus? Zum besseren Verständnis des problematischen Diskurses soll zunächst ein kurzer Überblick über die verschiedenen Methoden der Befruchtung gegeben werden, als auch eine Darstellung der historischen Entwicklung der Samenspenderbehandlung. Anschließend geht es um die rechtlichen Grundlagen. Hierzu werden beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch, das Grundgesetz, als auch die UN-Kinderrechtskonvention als Basis genutzt. Ebenfalls wird untersucht, ob und inwieweit die Kinderrechtskonvention als Grundlage für den erwähnten Beschluss des OLG Hamm diente. Des Weiteren findet eine
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