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- Sanktion schuldnerseitiger Insolvenzverursachung durch Vermögensdispositionen unter besonderer Berücksichtigung der §§ 283 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 2 StGB
Sanktion schuldnerseitiger Insolvenzverursachung durch Vermögensdispositionen unter besonderer Berücksichtigung der §§ 283 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 2 StGB
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