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System der strafrechtlichen Zurechnung
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Wie ist unter den Bedingungen von Globalisierung und der Wiederentdeckung der Religionen noch normative Verbindlichkeit herzustellen? Wie kann die Vielfalt von normativen Projektionen zu einer verträglichen multiplen Ordnung verknüpft werden, ohne ein neues Einheitsreich des Normativen zu errichten? Und wie lässt sich dabei zugleich verhindern, dass partikularen normativen Sonderreichen eine Geltungskraft verliehen wird, die zur Auflösung von Normativität selbst führen würde? Im Rahmen der Schriftenreihe Recht als Kultur veröffentlicht das gleichnamige Käte Hamburger Kolleg seine an diesen Leitfragen orientierten Forschungsergebnisse.
Das Ziel dieser Schrift ist es, die strafrechtliche Zurechnung als die Bestimmung der deliktischen Bedeutung eines Verhaltens zu begreifen: Der Sinn des Verhaltens als eines Normwiderspruchs vermittelt zwischen dem Sinn der Norm und dem Sinn der Strafe. Norm, Normbruch und Strafe werden als kommunikative Sequenz dargestellt. Manche Teile des hier vorgetragenen Gedankengangs hat der Verfasser seit Jahren oder sogar Jahrzehnten in nicht wenigen Arbeiten vorgestellt, deren Zugehörigkeit zu einem System soll an dieser Stelle demonstriert werden.
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