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The Participation of Civil Society in the Legislative Process
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Gesetze werden vom Staat erlassen. Ihre Ausarbeitung ist aber nicht allein Sache von Verwaltung, Regierung und Parlament. Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft wirken in unterschiedlichen Formen massgeblich mit bei der Entstehung der Gesetze. Dies nicht nur in Ländern mit direktdemokratischen Institutionen, wo die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Gesetzgebungsprozess eine Selbstverständlichkeit ist. Der Tagungsband zum 6. Kongress der European Association of Legislation befasst sich mit den verschiedenen Formen der Mitwirkung der Zivilgesellschaft an der Gesetzgebung. Dazu gehören der Einbezug von Experten, Hearings mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen sowie Begutachtungs- und Vernehmlassungsverfahren.
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