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Tierversuchsrichtlinie und nationales Recht

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Der Gemeinschaftsgesetzgeber hat sich mit seiner Richtlinie 2010/63/EU der Tierversuche zu wissenschaftlichen Zwecken auf Grundlage der Binnenmarktkompetenz angenommen. Insofern überrascht es, dass die Richtlinie Vorschriften für die Grundlagenforschung enthält und Tierversuche in der hochschulischen Ausbildung geregelt werden. Wolfgang Löwer untersucht die primärrechtliche Stellung des Tierschutzes vor diesem Hintergrund, auf den auch die Erwägungsgründe maßgeblich rekurrieren, ohne dass der ebenfalls primärrechtlich verankerte Gesundheitsschutz oder die Forschungsfreiheit gleichfalls berücksichtigt würden. Neben einem kurzen historischen Aufriss des europäischen Tierversuchsrechts betrachtet er nach einer kompetenziellen Rechtfertigung die Vereinbarkeit der Richtlinie mit der europäischen Grundrechtecharta. Neben europarechtlichen Umsetzungsfragen thematisiert er schließlich den Handlungsbedarf des nationalen Gesetzgebers.
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