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Ungleichheiten beim Vollzug von Steuergesetzen im Bundesstaat
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Im Vergleich zu anderen Bundesstaaten sowie zur Weimarer Reichsverfassung weist die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland die Besonderheit auf, daß der Bund die Steuergesetzgebung dominiert, während für den Vollzug der Bundessteuergesetze überwiegend die Länder zuständig sind. Die Arbeit untersucht die (verfassungs)rechtlichen und rechtstatsächlichen Möglichkeiten einer uneinheitlichen Verwaltung der Bundessteuern durch die Gliedstaaten. Vor dem Hintergrund einzel- und gesamtwirtschaftlicher Erkenntnisse über die divergierenden Besteuerungsübungen werden schließlich die grundgesetzlichen Grenzen der länderunterschiedlichen Anwendung des Bundessteuerrechts bestimmt.
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