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Werbung als Meinung
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Im politischen Diskurs gibt es ein Recht auf Phantasie, Irrtum und Brüskierung der Rezipienten. Werbung ist zu Wahrheit, Substantiierung und Achtung der Rezipienten-Rechte verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung über die Benetton-Werbung angenommen, dass beide Sprachformen durch das Grundgesetz geschützt sind. Für die Beantwortung der Frage, ob und wie Werbung als Meinung geschützt werden soll, werden das Gemeinschaftsrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und das US-amerikanische Verfassungsrecht herangezogen.
Noch nicht erschienen. Termin unbekannt