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Zivilrechtskultur der DDR
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Die Konfliktkultur der DDR wird vom Zivilrecht und von Zivilprozessen mitbestimmt. Nach einer Erarbeitung des Umfeldes der Prozesse in den Bänden 1 und 2 sowie einer umfangreichen Aktenerhebung, deren Ergebnisse in Band 4 veröffentlicht werden, kommen in diesem Band die "Betroffenen", also bedeutende Praktiker und Theoretiker der DDR zu Wort. Die Autoren waren "Teilnehmer" des DDR-Rechtssystems und unternehmen retrospektiv den spannenden Versuch, teilnehmend zu beobachten.
Neben die Darstellung der sechs aus der DDR stammenden Autoren tritt die Auswertung von Interviews mit Praktikern aus der DDR, die im Rahmen des Projektes geführt wurde, sowie eine Befragung der Personen, die jahrelang unmittelbar mit den Zivilprozeßakten gearbeitet haben. Denn die Statistik kann nie den vollen Akteninhalt erfassen. Die "Abfallprodukte" aus den Akten, wie Randbemerkungen und kleine Zettelchen, sind interessant genug.
So rundet sich das Bild durch diesen Perspektivenwechsel, denn das DDR-Zivilrecht und seine Praxis erweisen sich eben nicht als ein "rotlackiertes" bürgerliches Recht, sondern als Versuch, ein der sozialistischen Gesellschaftsordnung adäquates Zivilrecht zu entwickeln - mit allen Vor- und Nachteilen dieser Gesellschaftsordnung. Dieses Zivilrecht - so meinen die Autoren des Bandes übereinstimmend - läßt sich mit dem politisch-polemischen Kriterium des "Unrechtstaates" nicht erfassen. Ihm wohnte eine eigene Qualität inne. Hier finden sich positive, aber auch deutlich kritische Aspekte, über die zu diskutieren ist.
Nachdem in den Bänden 1 und 2 die "Rahmenbedingungen" für die Zivilprozesse erarbeitet wurden und in diesem Band Beteiligte zu Wort kommen, wird im folgenden vierten Band eine statistische Auswertung der Aktenerhebung von ca. 10000 Akten erfolgen.
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