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40 Jahre Führungsaufsicht
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Vor 40 Jahren wurde die Führungsaufsicht als Sanktion im deutschen Strafrecht eingeführt. In diesem Band beschäftigen sich verschiedene Autoren mit der Entwicklung der Führungsaufsicht und der aktuellen Ausprägung. Die Führungsaufsicht hat die frühere, von 1871 bis 1974 geltende Polizeiaufsicht abgelöst und ein betreuendes Element eingeführt, da die Bewährungshilfe in diesen Fällen tätig sein soll. Im Vergleich zu ihrer Vorgängerin hat die Führungsaufsicht also eine bislang relativ kurze Geschichte.
Die Führungsaufsicht stellt eine ambulante Maßregel der Besserung und Sicherung dar und passt sich in ihrem rechtssystematischen Charakter an andere Maßregeln an, d. h. resozialisierende, integrative Elemente sind eng verbunden mit solchen der Sicherung und Verhinderung erneuter Straffälligkeit. Allerdings ist sie nicht ausgerichtet auf eine spezifische Gefährlichkeit, sondern auf eine allgemeine Kriminalitätsgefährlichkeit von Probanden und damit auch nicht auf die Verhinderung eines einschlägigen Rückfalls, sondern allgemein auf die Verhinderung erneuter Straffälligkeit.
Nach gesetzlichen Änderungen 2007 und 2011 und infolge einer immer häufigeren Anwendung - im Jahr 2015 bundesweit über 37.000 Fälle - rückt das Instrument der Führungsaufsicht mittlerweile immer mehr in die öffentliche Wahrnehmung. 40 Jahre nach Einführung der Führungsaufsicht wurde in einer DBH-Fachtagung eine Zwischenbilanz gezogen. Die Ergebnisse der vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen empirischen Untersuchung über die Anwendung der Führungsaufsicht wird in diesem Buch vorgestellt. Die Entwicklung seit 1974 wird in einem Fachbeitrag skizziert und es werden aktuelle Fallzahlen zur Führungsaufsicht vorgestellt. Hinzu kommen Praxisbeispiele aus Mecklenburg-Vorpommern.
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