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9. Berlin-Brandenburgischer Rindertag. 04. bis 06. Oktober 2012

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Das geltende Tierseuchengesetz, dessen Regelungssystematik zum Teil noch auf vorkonstitutionelles Recht zurückgeht, war mehrfach Gegenstand umfangreicher Änderungen, denen zahlreiche Bekanntmachungen von Neufassungen des Gesetzes folgten, zuletzt Mitte 2004. Eine grundlegende Überarbeitung und Anpassung des Gesetzes erfolgte bisher nicht. Mit dem in der Diskussion befindlichen Tiergesundheitsgesetz wird das Tierseuchenrecht nunmehr neu gestaltet und an die gängige Gesetzestechnik angepasst. Eine Neukonzeption des Tierseuchengesetzes ist aber auch im Hinblick auf die fortschreitende innergemeinschaftliche Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts geboten, die neben einer effektiven Bekämpfung von Tierseuchen zunehmend auf Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung abzielt. Auch vor dem Hintergrund des steten Anstiegs des inner- und außergemeinschaftlichen Handels mit Tieren, Tierteilen oder Erzeugnissen daraus, die Träger von Tierseuchenerregern sein können, wächst die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung vor Tierseuchen. Vorbeugemaßnahmen dienen der Erhaltung der Tiergesundheit und damit mittelbar der Gesundheit des Menschen, sowie, soweit Nutztiere betroffen sind, auch der Erhaltung erheblicher wirtschaftlicher Werte. Das Gesetz soll daher, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des auf EU-Ebene aktuell in Diskussion befindlichen EU-Tiergesundheitsrechtsaktes, mit dem die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen zusammengefasst werden sollen, auch die Möglichkeiten für Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und deren Bekämpfung erweitern sowie die Grundlagen für Überwachungsmöglichkeiten verbessern. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere auch Vorbeugemaßnahmen Regelungsgegenstand des Gesetzes sind, die der Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit dienen, ist der Titel des Gesetzes in Tiergesundheitsgesetz geändert worden.
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