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Abhandlungen aus dem Römischen Civilprozess, Vol. 1
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Excerpt from Abhandlungen aus dem Römischen Civilprozess, Vol. 1: Die CondictionenAls ersten Fall behandelt der Jurist den servus fructuafius, der zweite Fall vom bona fide serviens wird jenem nur deshalb angeschlossen, weil in beiden der Eigenthümer Alles erwirbt, was nicht ex operis servi resp. Ex re fructuarii sen possessoria herrührt. In dem ersten Falle aber musste die Frage aufge worfcn werden, ob der Fructuar nicht auf das dem Ususfructus zu Grunde liegende Rechtsverhältniss (le gat, Kauf 11. S. W.) zuruckgehen müsse? Aehnlich wie der Cessionar einer Forderung gegen den Verkäufer, welcher vom Schuldner durch Compensation oder Ein ziehung befriedigt wird, die Contractsklage anstellt5). Man braucht die Frage nicht zu beantworten, wenn man die Condictio anstellt, diese ist auf alle Fälle durchgreifend. Einen zweiten Fall bietet die später 17) zu behandelnde l. 11 5 6 D. De a. E. V. 19, 1, die Frage, ob der Käufer die Arrha nach aufgehobenem oder nach erfülltem Kaufverträge mit der act. Emti zurückfordern könne, wagt Ulpian nicht zu entschei den, er führt die bejahende Ansicht Julian's an, aber (wie die Worte J ulianus diceret ergeben) in einer Weise, welche ihn selbst als schwankend erscheinen lassen dann aber fügt er hinzu: certe etiam condici poterit, d. H. Auf alle Fälle ist die Condictio anwendbar.About the PublisherForgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.comThis book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully, any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.
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