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Abmahnung, Einstweilige Verfügung und neues Wettbewerbsrecht

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Vorsicht bei Abmahnungen Es lohnt sich, eine Abmahnung zunächst einmal zu prüfen und nicht sogleich zu akzeptieren. Hier liegt ein Schwerpunkt des aktualisierten Ratgebers. Weniger Missbrauch durch Abmahnungen Abmahnmissbrauch effektiv verhindern, so lautet die Überschrift eines neuen Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Das Gesetz enthält ein umfassendes Paket an Maßnahmen, das zu einer erheblichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs führen soll und insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen solcher Abmahnungen schützen möchte. So können Mitbewerber keine Kostenerstattung verlangen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Mehr Rechte für Betroffene Abmahnende dürfen sich zudem bei Rechtsverletzungen im Internet nicht länger aussuchen, vor welchem Gericht sie klagen. Betroffene können in Zukunft missbräuchliche Abmahnungen leichter darlegen und bekommen einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
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