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Absatzförderung durch «zinssubventionierte» Darlehen
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Die Arbeit thematisiert unter wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gesichtspunkten Absatzstrategien in Form von Niedrigzinskrediten seitens der Industrie und des Handels. Dieses Absatzförderungsinstrument hat verstärkt seit Anfang der achtziger Jahre namentlich auf dem Automobilmarkt in beträchtlichem Umfang um sich gegriffen. Anhand einer auch Rechtstatsachen einbeziehenden Analyse zeigt diese Untersuchung, daß Niedrigzinskredite nicht immer eine Bewertung als echte Finanzinnovation verdienen, sondern bisweilen Scheingünstigkeiten für die Verbraucherseite vorspiegeln. Einwände rühren dabei weniger aus der Anwendung der Formaltatbestände der Zugabeverordnung und des Rabattgesetzes als auch der des Irreführungsverbotes des 3 UWG. Mögliche Täuschungen über die den Käufer bzw. Kreditkunden treffende Belastung mit Finanzierungskosten sind hierbei - insbesondere im Falle drittfinanzierter Abzahlungskäufe - trotz der verbraucherschützenden und an sich «unbestechlichen» Pflichtangabe des Effektivzinses nicht ausgeschlossen. Ergänzend werden praktische Wege zur Vermeidung einer Täuschung der Verbraucher aufgewiesen.
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