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Ad-Hoc-Publizität bei Compliance Verstößen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit den folgenden Fragen: Liegt bei solchen Verstößen überhaupt eine Publizitätspflicht vor? Wann hätte VW die Anleger informieren müssen? Die unscheinbar klingenden Begriffe wie Ad-hoc-Publizität oder Compliance Verstöße lassen auf den ersten Blick nicht erahnen, welche Bedeutung ihnen im Bereich des Wirtschaftsgeschehens und des Kapitalmarktrechts zukommt. Doch was ist damit überhaupt gemeint? Die Ad-hoc-Publizität beschreibt die Pflicht von Unternehmen, Mitteilungen über Informationen, die den Kurs von Finanzinstrumenten beeinflussen können, zu veröffentlichen.1 Compliance Verstöße sind Verstöße gegen Richtlinien und Regeln, die sich Unternehmen selbst auferlegen. Da-runter fällt zum Beispiel auch die ad-hoc Publizitätspflicht. Bei Verfolgung der Nachrichten ist man bestimmt schon einmal auf das Thema gestoßen oder sogar selbst von dem Thema betroffen. Die Rede ist von dem Diesel-Skandal, der mit aufreißerischen Schlagzeilen wie "Dieselgate" oder "ein technischer Jahrhundert Betrug" in den Medien und Nachrichten präsent war und immer noch präsent ist. VW entschied sich, nach-dem die Stickoxide Werte für Dieselfahrzeuge auf legale Weise nicht erreicht werden konnte, im Sommer 2007 etwas nachzuhelfen. Eine Software unter dem Namen "defeat device" sorgte dafür, dass bei den betroffenen Fahrzeugen unter Laborbedingungen andere Stickoxid-werte gemessen wurden als unter realen Bedingungen.5
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