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Ad-hoc-Publizitätspflicht zum Schutz der Anleger vor vermögensschädigendem Wertpapierhandel
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Die praktische Bedeutung der Ad-hoc-Publizitätspflicht gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nimmt zu, insbesondere seitdem Emittenten im Falle einer Pflichtverletzung nicht nur Geldbußen, sondern auch Schadensersatzklagen durch Anleger drohen. Überdies gibt die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie bereits die nächste Erweiterung der Veröffentlichungspflicht vor. Die Arbeit weist nach, daß die Ad-hoc-Publizität vor allem dem Schutz der Anleger vor irrtumsbedingtem, vermögensschädigendem Wertpapierhandel dient. Ausgehend von diesem marktorientierten Verständnisansatz legt sie die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Ad-hoc-Veröffentlichungspflicht aus. Eine vergleichende Darstellung des US-Rechts verdeutlicht die verschiedenen Wertungen, die bei der Auslegung des § 15 WpHG möglich sind und schärft den Blick für die im deutschen Recht getroffenen Wertentscheidungen. Schließlich bietet die Arbeit einen Ausblick, inwieweit die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie eine Änderung des deutschen Rechts der Ad-hoc-Publizität vorgibt.
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