- Start
- ¿Ade, Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz?¿
¿Ade, Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz?¿
Angebote / Angebote:
Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2, 0, Universität des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Zur Einhaltung der Defizitgrenze des Europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspakets als auch zur Einhaltung der neuen Schuldenregel des Art. 15
GG hat die Bundesregierung auf der Kabinettsklausur am 06. und 07. Juni 2010
ein Konsolidierungspaket, auch sog. "Zukunftspaket" genannt, im Umfang von
rund 80 Mrd. Euro für den Finanzplanzeitraum 2011 bis 2014 beschlossen. Im
Rahmen dessen hat die Bundesregierung zur Umsetzung derjenigen
Bestandteile des Zukunftspakets, die einer fachgesetzlichen Regelung bedürfen,
das Haushaltsbegleitgesetz 2011 auf den Weg gebracht. Die darin enthaltenen
Maßnahmen sollen in den nächsten vier Jahren eine Entlastung des
Bundeshaushalts von rund 20 Mrd. Euro erzielen.
Einzelne Gesetzesänderungen bzw. -ergänzungen finden sich seit dem
01.01.2011 im Luftverkehrssteuergesetz, im Energie- und Stromsteuergesetz,
im Sozialgesetz, im Wohngeldgesetz und auch in der Insolvenzordnung (Art. 3
HBeglG 2011) wieder. Gerade die Änderungen in der Insolvenzordnung haben
für viel Unruhe gesorgt, weil sie mit den insolvenzrechtlichen Zielen,
Gleichbehandlung aller Gläubiger und einem sanierungsfreundlichen
Verfahrensablauf, nicht vereinbar sein sollen.
Gegenstand der vorliegenden Masterarbeit ist die umfassende
rechtswissenschaftliche Darstellung der Gesetzesänderungen bzw. -
ergänzungen in der Insolvenzordnung, hier im Besonderen auf die Einführung
bestimmter Sonderrechte für einzelne Gläubigergruppen und deren
Auswirkungen auf den Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz.
Im zweiten Abschnitt dieser Masterarbeit wird ein allgemeiner Überblick über die
Entwicklungsgeschichte nebst der inhaltlichen Ziele des Haushaltsbegleitgesetz
2011 gegeben. Vertieft werden daneben auch die einzelnen Stellungnahmen von
Verbänden zu d
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen