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Ähnliche geschäftliche Kontakte i.S.v. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB als Voraussetzung für das Entstehen einer Sonderverbindung
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Die Trennung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung, eine Grundlagenproblematik des Schuldrechts, erfährt durch die gesetzliche Regelung des rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses eine neue Aktualität. Das Ziel der Arbeit liegt darin, zu bestimmen, ab welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen frühestmöglich von der Existenz von Schutzpflichten ausgegangen werden kann, mit der Folge, dass vertragliche Haftungsgrundsätze zur Anwendung gelangen. Im Vordergrund steht dabei die Vorschrift des § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Nach einer einführenden Betrachtung der alten Rechtslage erfolgt die Untersuchung der Problematik im Kontext des nunmehr geltenden Schuldrechts. Im Rahmen der Untersuchung des rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses wird eine Definition der ähnlichen geschäftlichen Kontakte herausgearbeitet. Die Definition wird einer Praktikabilitätskontrolle unterzogen. Abschließend werden die systematischen Auswirkungen des rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses auf das Schuldrecht betrachtet.
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