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Allgemeine Rechtsgrundsätze in der Rechtsprechung des Iran - United States Claims Tribunal

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Das Iran-US Claims Tribunal mit Sitz in Den Haag wurde im Jahre 1981 zwischen den USA und dem Iran gegründet, um die durch den revolutionären Umsturz im Iran entstandenen Rechtsstreitigkeiten insbesondere zwischen den Staatsangehörigen der USA und des Iran gegen den jeweils anderen Staat verbindlich zu entscheiden. Insgesamt wurden bisher ca. 3700 Fälle mit Streitwerten bis zu 12 Milliarden Dollar beendet. Es handelt sich damit um das bedeutendste internationale Rechtsstreitverfahren der Geschichte. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze stellen in der Rechtsprechung des Tribunal unmittelbar nach den konkreten Verträgen die zweitwichtigste Rechtsquelle dar. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, einen Einblick in die Handhabung und Funktionsfähigkeit allgemeiner Rechtsgrundsätze zu vermitteln. Eine auf rechtsvergleichender Grundlage vorgenommene Analyse der Rechtsprechung zu den im Untertitel aufgeführten Problembereichen macht deutlich, daß es dem Tribunal weitgehend gelungen ist, den Grundkonsens der wichtigsten nationalen Rechtsordnungen auszuschöpfen und für die Konkretisierung allgemeiner Rechtsgrundsätze fruchtbar zu machen.
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