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Alltag und Praxis der Zwangssterilisation

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Am 1. Januar 1934 trat das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« in Kraft, auf dessen Grundlage rund 400.000 Menschen in Deutschland zwangssterilisiert wurden. Die Autorin beschreibt die praktische Umsetzung der nationalsozialistischen Erbgesundheitspolitik in der Reichshauptstadt Berlin am Beispiel der renommierten I. Berliner Universitätsfrauenklinik. Deren Leiter Walter Stoeckel, ein entschiedener Gegner von Schwangerschaftsunterbrechungen und Empfängnisverhütung, kommentierte das Gesetz eindeutig positiv. Im Vordergrund der Untersuchung stehen vor allem die zwangssterilisierten Frauen selbst, aber auch die Lebenswirklichkeit der zahlreichen Ärzte und Ärztinnen, Krankenschwestern und Juristen, die an der Umsetzung dieser Zwangsmaßnahmen beteiligt waren.
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