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Altlasten im Konkurs
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Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Konkursverwalter für die Sanierung von Altlasten in der Konkursmasse verantwortlich ist und wie die öffentlich-rechtliche Beseitigungs- und Kostentragungspflicht von den Behörden im Konkurs durchgesetzt werden kann. Dabei geht es im wesentlichen um die Einordnung öffentlich-rechtlicher Handlungspflichten in das System des Konkursrechts. Die Änderungen durch die neue Insolvenzordnung wurden berücksichtigt. Im Ergebnis ist der Konkursverwalter für die Sanierung von Altlasten in voller Höhe mit Mitteln der Masse verantwortlich, solange sich die umweltgefährdenden Gegenstände in der Masse befinden. Er kann sich seiner Haftung jedoch durch Besitzaufgabe entledigen. Das wirtschaftliche Problem der Altlastensanierung - hohe Kosten im Verhältnis zur geringen Leistungsfähigkeit des Sanierungspflichtigen - wird durch die Anwedung des Konkursrechts somit nicht gelöst.
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