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Ambulantes Operieren
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Alle reden vom ambulanten Operieren, doch kaum einer weiß, welche Probleme es tatsächlich aufwirft. Das Gesundheits- strukturgesetz (GSG) fördert diese Operationsform sowohl im ambulanten Bereich als auch im Krankenhaus. So entstanden schnell zahlreiche ambulante Operationszentren, viele mußten wegen geänderter Rahmenbedingungen durch das GSG wieder schließen. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht hat im Rahmen eines Symposiums Fragen erörtert und Empfehlungen mit Experten und Betroffenen erarbeitet. Dabei stehen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und die Auswirkungen unter haftungsrechtlichen, standesrechtlichen und kassenarztrecht- lichen Gesichtspunkten im Mittelpunkt. Von wesentlicher Be- deutung sind die spezifische Aufklärung, die nichtstationäre Nachsorge sowie Anforderungen an die ärztlichen Standards.
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