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Amtsschutz durch Bestandsschutz

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Die Arbeit untersucht schwerpunktmäßig den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern in den Fällen des § 15 Abs. 4, 5 KSchG und den besonderen Schutz von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung des § 78 a BetrvG. Dabei setzt sie sich insbesondere mit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2000 auseinander, in der das Gericht eine Freikündigungsobliegenheit des Arbeitgebers zu Gunsten des nach § 15 KSchG geschützten Mandatsträgers gegenüber einem nicht sonderkündigungsgeschützten Arbeitnehmer bejaht hat. Weiter beantwortet die Arbeit vornehmlich folgende Fragen: Besteht im Verhältnis des Betriebsratsmitgliedes zu einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz ein absoluter Vorrang des Betriebsratsmitgliedes? Oder ist eine Interessenabwägung durchzuführen und wenn ja, anhand welcher Kriterien? Welche Maßstäbe sind im Konfliktfall zwischen Betriebsratsmitgliedern und anderen sonderkündigungsgeschützten Arbeitnehmern anzulegen? Welche Kriterien gelten bei der Konkurrenz von Betriebsratsmitgliedern? Besteht zu Gunsten eines Mitgliedes der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 78 a BetrVG eine Freikündigungsobliegenheit des Arbeitgebers?
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