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Analyse der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen im europäischen Vergleich

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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Einkommensteuer ist die wohl bekannteste Steuer. Sie ist im Allgemeinen so bekannt, daß andere Steuern, die immerhin auch existieren, im Bewußtsein gerne zurücktreten. Der Grund hierfür liegt darin, daß ihr grundsätzlich alle Bürger unterworfen sind. Ihrem Wesen nach ist die Einkommensteuer eine sog. ¿Personensteuer¿. Gegenstand der Besteuerung ist das Einkommen einer natürlichen Person. Bei der Berechnung der Einkommensteuer stehen die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen im Vordergrund. Dies zeigt sich besonders daran, daß persönliche Umstände, die die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen beeinträchtigen (z.B. Familienstand, Alter, außergewöhnliche Belastungen), berücksichtigt werden. Keine andere Steuer trägt den persönlichen Verhältnissen so Rechnung wie die Einkommensteuer. Deshalb wird sie gerne als gerechteste Steuer bezeichnet. Die Lebensversicherung im europäischen Binnenmarkt hat vielfältige steuerliche Aspekte. Steuerliche Aspekte hat die Lebensversicherung beim Versicherungsnehmer (Kunden) und bei dem/den ¿ ggf. vom Versicherungsnehmer abweichenden ¿ Begünstigten, dem sog. Bezugsberechtigten. Die verschiedenen Gesichtspunkte machen eine Betrachtung des Steuerrechts der Lebensversicherung im europäischen Binnenmarkt sehr schwer, was unter anderem daran liegt, daß das Steuerrecht der Lebensversicherung in Europa praktisch nicht harmonisiert ist. Das größte Problem ist jedoch, daß das Steuerrecht der Lebensversicherung ständigen Änderungen unterworfen ist. Jahr für Jahr, manchmal mehrfach jährlich, werden steuerliche Regelungen und Steuersätze in den einzelnen EU-Staaten modifiziert, so daß jede Übersicht zu steuerlichen Fragen mit Vorsicht zu betrachten ist, da sie womöglich nicht (mehr) aktuell ist. Bei der Versteuerung der Versicherungsbeiträge gilt in der EU zunächst der Grundsatz, daß die Beiträge zu qualifizierten Lebensversicherungen bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind. Unterschiedlich sind jedoch die Qualifikationskriterien. Häufig ist eine bestimmte Mindestlaufzeit Voraussetzung für die Anerkennung einer Lebensversicherung als steuerbegünstigte Geldanlage. Da es in der EU keine einheitlichen einkommensteuerlichen Rahmenbedingungen gibt, ist es von Interesse, die Regelungen zur Einkommensbesteuerung im europäischen Ausland näher zu untersuchen. Außerdem müssen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten die Bestimmungen der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem [...]
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