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Analyse und Bewertung des Nahverkehrsplans der Stadt Chemnitz
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Verkehrswissenschaft, Note: 2, 0, Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn (Hochschule Heilbronn), 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ursache für die Einführung des Nahverkehrsplans ist das Regionalisierungsgesetz, welches am 27. Dezember 1993 innerhalb der Gesetze zur Neuordnung des Eisenbahnwesens erlassen wurde. Das "Gesetz zur Regionalisierung des Personennahverkehrs" trat am 1. Januar 1996 durch Artikel vier des Eisenbahnneuordnungsgesetzes in Kraft. Vordergründig dient diese Verordnung zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV und versteht sich als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Des Weiteren wird der ÖPNV definiert. Das heißt, dass die Mehrheit der zu befördernden Personen eine Reiseweite von 50km oder eine Reisezeit von einer Stunde nicht überschreiten dürfen. Außerdem regelt das Gesetz die Finanzierung des ÖPNV und dessen Überprüfung. Die ersten Generationen der Nahverkehrspläne mussten bis Ende 1998 erstellt werden.
Am Anfang der Arbeit werden die rechtlichen Grundlagen zum Nahverkehrsplan dargestellt und die wichtigsten Grundkenntnisse vermittelt. In dieser Ausarbeitung steht die Analyse des Nahverkehrsplans der Stadt Chemnitz im Mittelpunkt, daher müssen vorerst die Richtlinien vom Freistaat Sachsen erläutert werden. Durch die Betrachtung der Stadt Chemnitz und der Organisationsstruktur des Nahverkehrsplans, wird die Voraussetzung für die folgende Analyse und Bewertung des Nahverkehrsplans geschaffen. Am Ende folgt eine kurze Zusammenfassung. Diese Arbeit wurde in dieser Form untergliedert, um sich anfangs mit der Thematik vertraut zu machen und das Grundlagenwissen zu sichern, welches dann im Hauptteil zum besseren Verständnis erforderlich ist.
Die Zielstellung dieser Arbeit besteht darin, über allgemeine Grundkenntnisse des NVP zu informieren und einen Überblick über die Qualität des Nahverkehrsplans der Stadt Chemnitz zu vermitteln.
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