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Anlegerschutz bei Delisting zwischen Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht
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Der Anlegerschutz bei Delisting ist durch die im November 2015 in Kraft getretene Neuregelung in § 39 Abs. 2-6 BörsG nF in jüngster Vergangenheit vollständig neu justiert worden und wirft zahlreiche bislang ungeklärte Fragen auf, denen sich Carl Sanders in seiner Arbeit widmet. Nach Aufgabe der Macrotron-Grundsätze durch die Frosta-Entscheidung des BGH im Oktober 2013 hat der Gesetzgeber in § 39 Abs. 2-6 BörsG nF nunmehr eine rein kapitalmarktrechtliche Schutzregelung vorgesehen. Es erfolgt eine umfassende Untersuchung der Neuregelung des Anlegerschutzes bei Delisting. Zudem werden Lösungsvorschläge für die sich im Rahmen der praktischen Anwendung stellenden Fragen entwickelt, insbesondere im Zusammenhang mit dem nun grundsätzlich zwingend erforderlichen Erwerbsangebot und der zu veröffentlichenden Angebotsunterlage. Hierzu werden auch Erkenntnisse aus einem Rechtsvergleich zum US-amerikanischen und britischen Recht herangezogen.
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