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Anonymisierte Bewerbungen
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Der Beitrag setzt an der scheinbaren Absurdität des in der öffentlichen Diskussion viel beachteten Themas an und diskutiert seinen Gehalt als Mode- oder Trendthema. Die Einordnung des Themas unter politischen, rechtlichen und personalfachlichen Gesichtspunkten offenbart, dass es sich um einen für die Fachwelt ernst zu nehmenden Anstoß zur qualitativen Verbesserung der Personalvorauswahl handelt. Im Unterschied zu den Techniken der Personalhauptauswahl, z.B. dem Vorstellungsgespräch, ist die Vorauswahl bisher in der wissenschaftlichen und personalfachlichen Diskussion relativ wenig beachtet. Die neue Schwerpunktsetzung zugunsten der Vorauswahl liegt im Interesse von beiden Seiten, den öffentlichen Arbeitgebern und den Bewerberinnen und Bewerbern, auch von solchen mit ausländischer Herkunft.
Der Beitrag beschreibt die Gestaltung des Prozesses der Personalgewinnung und geht besonders auf die Klippen beim Vorauswahlprozess ein. Beispielen verdeutlichen, wie mit der Anonymisierung der Bewerbungen diese Klippen entschärft werden können und welche Methoden und Techniken zur Verfügung stehen. Es wird dargestellt, wie die wichtigsten der im Vorauswahlprozess anfallenden Daten aus der Bewerberbiographie objektiv, d.h. ohne Kenntnis von Aussehen und Namen bewertet werden können. Die Stellung besonderer Zielgruppen, z.B. Behinderter, im Vorauswahlprozess wird ebenfalls unter rechtlichen und verfahrenspraktischen Gesichtspunkten besprochen. Der Text schließt mit der Betrachtung der Schnittstelle zum Hauptauswahlprozess, in dem die Identität der Bewerber offenbart ist.
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