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Anpassung des Wahlrechts. Eine Nutzenüberlegung zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre in Deutschland
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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1, 0, Universität Augsburg, Veranstaltung: Demokratie und Migration, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie können wir mehr Demokratie wagen, um die Demokratie zu stabilisieren? Ein möglicher Weg stellt dabei eine weitere Anpassung des Wahlrechts an die modernen Gegebenheiten dar. Es ist möglich, die politische Begeisterung der Jugend durch eine Senkung des Wahlalters zu nutzen.Eines der wichtigsten Grundrechte einer Demokratie stellt eine repräsentative Wahl dar, denn dadurch können Bürgerinnen und Bürger ihr Umfeld direkt mitbestimmen. Erst 1918 erhielten alle Bürger über 20 Jahre und somit erstmals auch Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Über ein weiteres halbes Jahrhundert später wurde das Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt. Bei der Ankündigung der Senkung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre hat der damalige Bundeskanzler Willy Brandt folgendes proklamiert: "Wir wollen mehr Demokratie wagen". Seitdem ist in unserem Grundgesetz Art. 38 Abs. 2 folgendes unverändert verankert: "Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt." Über 50 Jahre nach der Rede von Willy Brandt müssen wir uns allerdings wieder mit denselben Fragestellungen beschäftigen.
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