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Ansätze einer leistungsgerechten Vergütung in der öffentlichen Verwaltung

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Inhaltsangabe:Einleitung: Das Personal als das ¿human capital¿ ist die wichtigste Ressource einer jeden Organisation ¿ eine Erkenntnis, die mittlerweile auch im öffentlichen Dienst übernommen wurde. Einerseits verursacht Personal Kosten, andererseits steckt aber in jedem Beschäftigten ein Potential, das sinnvoll genutzt werden sollte. Mitarbeiter sind lernfähig, entwicklungsfähig, flexibel einsetzbar und damit maßgeblich für die Leistungsfähigkeit einer Organisation. Doch kommt dem Personal in der öffentlichen Verwaltung wirklich solch eine große Bedeutung zu? Aufgrund der anhaltend schwierigen Finanzlage der öffentlichen Haushalte wurden in den Kernbereichen des öffentlichen Dienstes Personal-ausgaben und Stellen drastisch gekürzt. Während bei Bund, Ländern und Gemeinden 1991 noch über 5, 2 Millionen Mitarbeiter beschäftigt waren, schrumpfte ihre Zahl bis 2003 auf nur noch knapp 4, 1 Millionen, also um mehr als 20 %. Im Zusammenhang mit den aktuellen Reformbemühungen um ein effizienteres Verwaltungshandeln wird deutlich, wie viel der Personalfaktor im öffentlichen Dienst tatsächlich wert ist. Hier lautet die Devise offenbar wie nach privatwirtschaftlicher Tradition: , , Entschlacken¿! Doch wie kann trotz der drastischen Kosteneinsparungen und des umfangreichen Stellenabbaus die Motivation der Beschäftigten und somit die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erhöht werden? Aktuelle Reformbestrebungen, wie die Modernisierung des Beamtenrechts oder die Neugestaltung des Tarifrechts, haben das Ziel, die Leistungsfähigkeit des öffent-lichen Dienstes unter dem Aspekt der Kostenneutralität zu stärken. Dies soll durch ein einheitliches, flexibles, leistungsorientiertes und transparentes Tarifrecht für die Angestellten und Arbeiter sowie ein neues leistungsbezogenes Laufbahn- und Bezahlungssystem für die Beamten erreicht werden. Das Problem der unzureichenden Leistungsanreize öffentlicher Entgeltsysteme ist bekannt. Gerade deshalb ist die Schaffung monetärer Leistungsanreize immer wieder Kernthema verschiedener Reformbemühungen gewesen. So wurden bereits im Jahr 1973 von der ¿Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts¿ entsprechende Vorschläge für die Umgestaltung des Dienstrechts der Beamten unterbreitet, die jedoch in der unmittelbaren Folgezeit nicht umgesetzt wurden. Der nächste Vorstoß in diese Richtung erfolgte erst viel später mit dem 1997 in Kraft getretenen Dienstrechtsreformgesetz, das unter anderem die Möglichkeit [...]
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