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Anti-Treaty-Shopping-Regelungen
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Vorteile in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bieten Anreize für Treaty-Shopping. Im typischen Treaty-Shopping-Fall hält ein Investor eine ausländische Zielgesellschaft mittelbar über eine funktionslose ausländische Zwischengesellschaft, die in einem Staat ansässig ist, der über ein günstiges DBA-Netz verfügt. Die Zwischengesellschaft dient dem Zweck, bei Gewinnausschüttungen Quellensteuervorteile aus DBA zu erhalten, die dem Investor bei direktem Einkünftebezug nicht zuständen. Zur Missbrauchsverhinderung hat der deutsche Gesetzgeber § 50d Abs. 3 EStG eingeführt und mit dem Jahressteuergesetz 2007 im Nachgang zu dem sog. Hilversum-II-Urteil des BFH verschärft. Diese Verschärfung führte zu einem "Aufschrei" in der Literatur. Darüber hinaus unterliegt die neugefasste Norm nun einer EU-rechtlichen Überprüfung im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. Ein neuer Gesetzesentwurf wird aktuell diskutiert.Der tragende Gedanke dieser Arbeit ist die Frage, wie andere Gesetzgeber den Missbrauchstatbestand von Treaty-Shopping definieren und wie restriktiv die deutsche Norm im internationalen Vergleich tatsächlich ist. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Buch eine spanische, niederländische, schweizerische sowie eine US-amerikanische Regelung, die Treaty-Shopping ebenfalls verhindern, untersucht und mit § 50d Abs. 3 EStG verglichen. Ziel ist, Anhaltspunkte zu Gestaltungsalternativen für den derzeitigen Wortlaut des § 50d Abs. 3 EStG sowie vor allem eine optimierte Norm herauszuarbeiten. Es liegt derzeit keine vergleichbare Untersuchung dazu vor.Das Buch wendet sich an internationale Investoren und global agierende Unternehmen mit Interesse an Investitionen in diesen Staaten sowie an die international steuerberatende Berufspraxis. Darüber hinaus beinhaltet dieses Buch eine Vielzahl von Anhaltspunkten und Aspekten, die auch für die Wissenschaft und den Gesetzgeber von Interesse sein werden.
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