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Anwendungsvorrang und nationale Verfassungsgerichte

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Das Unionsrecht geht jeglichem nationalen Recht vor - diese Entscheidung fällte der EuGH bereits im Jahre 1964. Doch inwieweit entspricht dieser Grundsatz der verfassungsrechtlichen Realität in den Mitgliedstaaten? Alina Berger analysiert dies anhand der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte in Deutschland, Frankreich und Spanien, wobei deren Haltung jeweils als integrationsfördernd oder integrationshemmend eingeordnet werden kann. Zu diesem Zweck stellt sie zunächst Bedeutung und Reichweite des Anwendungsvorrangs dar, bevor sie auf die Frage eingeht, inwieweit die Verfassungsgerichte den Anwendungsvorrang positiv gewährleisten und inwieweit sie ihn überhaupt verfassungsrechtlich gewährleisten können. Im abschließenden Rechtsprechungsvergleich arbeitet die Autorin bestehende Defizite heraus und demonstriert mögliche Lösungswege für die Effektivierung des Anwendungsvorrangs.
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