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Arbeitnehmerpartizipation im Arbeitsschutz und ihre kollektivvertragliche Ausgestaltung am Beispiel Italiens
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Tarifverträge, die Beteiligungsrechte im Arbeitsschutz beinhalten, sind in Deutschland weniger verbreitet, nicht so in Italien. Dort gehörten diese zum Selbstverständnis der Kollektivvertragsparteien. Dies begründet sich in der höheren Reaktionsgeschwindigkeit auf Bedarfe und Entwicklungen sowie in ihrer Branchenspezifik. Im Kontext des italienischen Arbeitsschutzsystems und des Kollektivarbeitsrechts werden auch für deutsche Akteure interessante Regelungsmodelle identifiziert und an Beispielen illustriert.
Das Themenfeld ist auch ein Beispiel für die Herausforderungen, bei der Umsetzung von Europarecht entstehen können. Wegen der begrenzten Rolle, die italienische Kollektivverträge bei Umsetzung europäischer Richtlinien spielen können, blieb nur Gesetz und Kollektivverträgen eng zu verzahnen und den Spagat zwischen Richtlinienumsetzung durch gesetzliche Mindeststandards inklusive einer effektiven Rechtsdurchsetzung und dem Spielraum der Kollektivvertragsparteien zu wagen.
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