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Arbeitsstrafrecht
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Die vorliegende Untersuchung zeigt, daß dem Arbeitsstrafrecht ein Gesamtkonzept fehlt. Zuwiderhandlungen wurden z.T. sehr willkürlich unter Strafe gestellt. Trotz aller gesetzgeberischen Versuche, mit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften abzusichern, bleibt jedoch die Strafe ein «stumpfes Schwert», da insbesondere die Arbeitnehmer im Regelfall darauf verzichten, Strafanzeige zu erstatten, um nicht den Arbeitsplatz zu gefährden oder gar zu verlieren. Die Studie kommt zu dem Schluß, daß anstelle der Regelung der Arbeitsverhältnisse durch zwingende gesetzliche Vorschriften die Regelung (einschließlich der Sanktionen) den Sozialpartnern überlassen werden sollte.
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