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Arbeitszeitgesetz
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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) soll Gefährdung der Gesundheit durch Überlastung verhindern. Auch bei mobiler Arbeit, im Home-Office und bei ständiger Erreichbarkeit durch Internet und Smartphone. Dafür regelt es vor allem die maximale Arbeitszeit. Das beinhaltet Vorgaben für• tägliche Höchstarbeitszeiten• zeitliche Verteilung der Arbeitszeit während eines Tages• Ruhepausen• arbeitsfreie Zeiten nach einem Arbeitstag (Ruhezeiten)• Sonn- und FeiertagsruheDas Arbeitszeitgesetz wurde in letzter Zeit wiederholt angepasst. Das viel diskutierte EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet den Gesetzgeber erneut, das Gesetz zu modernisieren. Der neue Basiskommentar erläutert alle Regelungen auf neuem Stand. Im Vordergrund stehendie Themen, die für Betriebs- und Personalräte besonders wichtig sind.Autorinnen:Erika Fischer, Silvia Mittländer, Regina Steiner, Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main
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