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Atypische Beschäftigung und Prekarität
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Das Normalarbeitsverhältnis hat sich als typisches Arbeitsverhältnis im 19. und vor allem im 20. Jahrhundert nicht zuletzt aufgrund des Engagements der Gewerkschaften und der Arbeiterbewegung herausgebildet und wird im Arbeitsrecht bzw. in der Sozialversicherung geregelt. Seit den letzten Jahrzehnten nehmen jedoch vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach flexibler Arbeit kontinuierlich die so genannten atypischen Arbeitsverhältnisse (z.B. Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf etc.) zu. Die derart Beschäftigten werden jedoch vom Arbeits- und Sozialrecht bislang nur teilweise und unterschiedlich geschützt und verdienen in Zukunft mehr sozialpolitische Beachtung. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Ausbreitung dieser Beschäftigungsverhältnisse und den damit verbundenen Auswirkungen vor allem auf die Betroffenen und auf den Arbeitsmarkt.
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